Ro.Fl. e.V. The Space Fraggers
// legal.doc v2013.06.24

Satzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereins. Beschlossen am 24.06.2013 in Cuxhaven.

Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Ro.Fl. e.V." („Rocking Fletcher e.V."). Er soll in das Vereinsregister unter diesem Namen eingetragen werden. Die Abkürzung „Ro.Fl." steht für „Rocking Fletcher". Der Sitz des Vereins ist Cuxhaven.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist quartalsweise abzurechnen und folgt dem Kalenderjahr.

Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Vereinszweck ist es, Jugendliche und Erwachsene spielerisch und pädagogisch an die moderne Informationstechnik heranzuführen. Der Verein fördert den elektronischen Sport mit Schwerpunkt auf der individuellen mentalen Entwicklung und sozialen Kompetenzen. Weitere Ziele sind die Reduzierung von Jugendvandalismus durch Freizeitangebote und das Entgegenwirken der Isolation junger Menschen durch moderne Medien. Diese Zwecke werden durch Netzwerkturniere, Informationsveranstaltungen und gesellige Zusammenkünfte umgesetzt.

Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittelverwendung

Mittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ehrenamtliche erhalten lediglich Erstattung nachgewiesener Auslagen. Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig; der Vorstand kann Auslagen mit Belegnachweis erstatten.

Begünstigung

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Erwerb der Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen, kann die Mitgliedschaft schriftlich beantragen. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Der Vorstand entscheidet ohne Begründungspflicht über die Aufnahme. Ehrenmitglieder erhalten alle Rechte ordentlicher Mitglieder, sind jedoch beitragsfrei.

Mitgliedsbeiträge

Die Jahresbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Aktuelle Beiträge: passive Mitglieder, Schüler und Azubis zahlen 30 € jährlich; aktive Mitglieder 60 €; Fördermitglieder 90 €. Die Mitgliedschaft endet, wenn Jahresbeiträge trotz Erinnerung nicht beglichen werden.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod. Die schriftliche Kündigung hat eine Frist von einem Monat zum Geschäftsjahresende. Der Vorstand kann Mitglieder bei groben Verstößen, zerrütteter Zusammenarbeit oder dauerhafter Beitragsausbleiben unmittelbar ausschließen. Entscheidungen des Vorstands sind endgültig.

Die Organe des Vereins

Die Organe sind der Vorstand (Geschäftsführung, Satzungsumsetzung) und die Mitgliederversammlung (Wahl und Überwachung des Vorstands).

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftleiter im Sinne des BGB. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein rechtlich und nach außen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bis Nachfolger gewählt sind. Geschäfte unter 500 € bedürfen der Vorstandszustimmung und dürfen 1.500 € monatlich nicht überschreiten. Geschäfte ab 500 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann die Satzung bei Erfordernis zur Eintragung oder Steuerbegünstigung eigenständig anpassen.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt/entlässt den Vorstand, genehmigt Haushalte, nimmt Berichte entgegen, setzt Beiträge fest und entscheidet über Satzungsänderungen sowie Auflösung. Eine einfache Mehrheit der Anwesenden bildet das Quorum. Die ordentliche Versammlung findet mindestens einmal jährlich im ersten Quartal statt, mit zwei Wochen schriftlicher Einladung inklusive Tagesordnung. Satzungsänderungen erfordern eine 3/4-Mehrheit; die Auflösung eine 4/5-Mehrheit.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann außerordentliche Versammlungen einberufen, wenn dies dem Vereinsinteresse dient, oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich und begründet verlangt. Dringende Angelegenheiten, einschließlich Satzungsänderungen, können in außerordentlichen Versammlungen entschieden werden.

Kassenprüfung / Schatzmeister

Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenwart für zwei Jahre (Wiederwahl möglich) sowie Kassenprüfer zur jährlichen Prüfung der Buchführung.

Auflösung des Vereins, Liquidatoren

Bei Auflösung fließt das Vereinsvermögen an „total verpLANt e.V." oder dessen Nachfolger zu ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. 1. Vorsitzender und Kassenwart fungieren als Liquidatoren.

Inkrafttreten

Die Satzung wurde am 24. Juni 2013 in Cuxhaven beschlossen und trat am gleichen Tag in Kraft, mit bindender Wirkung ab Eintragung ins Vereinsregister.