Ro.Fl. e.V. The Space Fraggers
// legal.doc v2025.12.28

Satzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereins. Beschlossen am 28.12.2025 in Cuxhaven.

Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

  1. Der Name des Vereins lautet „Rocking Fletcher".
  2. Die Kurzform des Vereinsnamens lautet „Ro.Fl.".
  3. Der Verein wird unter dem Namen „Rocking Fletcher" in das Vereinsregister eingetragen.
  4. Der Verein hat seinen Sitz in Cuxhaven.
  5. Der Verein ist nicht gemeinnützig.
  6. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Im Gründungsjahr beginnt es mit dem Tag der Eintragung und endet am 31.12.

Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von: E-Sport-Veranstaltungen; lokalen und digitalen Events wie LAN-Partys; Workshops und sozialer Begegnung rund um die digitale Kultur; Freizeitgestaltung und Teilhabe an digitalen Medien; Medienkompetenz, Teamfähigkeit und sozialem Miteinander.
  2. Der Verein organisiert Events, Turniere und Workshops und betreut die Mitglieder beim verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. Ziel ist die Förderung von Medienkompetenz, Teamfähigkeit und einem respektvollen Miteinander.

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden.
  2. Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das volle Stimmrecht entsteht mit Volljährigkeit.
  3. Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich oder digital.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  5. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung.

Mitgliedsarten

  1. Ordentliche Mitglieder: aktive Mitglieder mit Stimmrecht (ab 18 Jahren).
  2. Fördermitglieder: Mitglieder ohne Stimmrecht, zur finanziellen Unterstützung.
  3. Ehrenmitglieder: vom Verein ernannte, beitragsfreie Mitglieder.
  4. Korporative Mitglieder: juristische Personen, die Vertreter zu Veranstaltungen entsenden können, ohne Stimmrecht.
  5. Jugendliche Mitglieder (16–17 Jahre): Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Mitgliedschaft setzt die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus.
  6. Eine Person kann gleichzeitig ordentliches Mitglied und Fördermitglied sein.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen und Einbringen von Anträgen.
  2. Anerkennung der Satzung und Zahlung der Beiträge gemäß Beitragsordnung.
  3. Juristische Mitglieder benennen eine natürliche Person als Vertreter.
  4. Mitglieder verpflichten sich zu respektvollem und verantwortungsbewusstem Verhalten.

Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
  2. Sie endet durch: Kündigung, Tod oder Ausschluss durch den Vorstand.
  3. Kündigung kann jederzeit schriftlich oder digital mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende erfolgen.
  4. Bei Zahlungsverzug erfolgt mindestens eine schriftliche Mahnung. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mahnung kein Zahlungseingang, kann der Vorstand den Ausschluss beschließen.
  5. Ausschluss bei groben Verstößen oder unzumutbarer weiterer Zusammenarbeit. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.

Mitgliedsbeiträge

  1. Mitglieder sind zur Leistung von Beiträgen verpflichtet.
  2. Höhe und Fälligkeit der Beiträge regelt die Beitragsordnung.
  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Ermäßigungen können auf Antrag durch den Vorstand gewährt werden.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Mitgliederversammlung

  1. Zuständigkeiten: Wahl und Abberufung des Vorstands, Genehmigung des Haushaltsplans, Entgegennahme des Jahresberichts, Festsetzung der Beiträge, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins.
  2. Einberufung: mindestens einmal jährlich im letzten Quartal, schriftlich oder digital mit 2 Wochen Frist.
  3. Beschlussfassung: einfache Mehrheit, Satzungsänderung 2/3, Auflösung 4/5, geheime Abstimmung auf Antrag.
  4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen auf Antrag von 1/3 der Mitglieder oder bei Vereinsinteresse.
  5. Protokolle sind schriftlich zu dokumentieren und von Schriftführer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

Vorstand

  1. Zusammensetzung: Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern — 1. Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart und zwei Beisitzer.
  2. Vertretung: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. Amtsdauer: Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr; Wiederwahl ist zulässig.
  4. Aufgaben: laufende Geschäftsführung des Vereins, Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Verwaltung des Vereinsvermögens, Buchführung sowie Erstellung von Haushaltsplan und Jahresbericht, Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung.
  5. Beschlussfassung: Vorstandsbeschlüsse werden mit einer 3/5-Mehrheit der Mitglieder gefasst.
  6. Aufwandsentschädigung: Aufwendungen der Vorstandsmitglieder können durch Vorstandsbeschluss erstattet werden.
  7. Verwendung von Vereinsmitteln: Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  8. Interessenkollision: Ehepartner, Lebenspartner oder Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsämter ausüben.
  9. Vorstandssitzungen können in Präsenz oder digital (z. B. Video- oder Telefonkonferenz) durchgeführt werden. Digitale Beschlüsse sind rechtswirksam, sofern alle Vorstandsmitglieder die Möglichkeit zur Teilnahme hatten.
  10. Vakanz-Regelung: Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein geeignetes Vereinsmitglied kommissarisch berufen.

Kassenprüfung

  1. Wahl von 1–2 Kassenprüfern für 1 Jahr; nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder.
  2. Prüfung der Buchführung, Kassenbestände und Belege; Bericht an Mitgliederversammlung.

Digitale Abstimmungen

  1. Mitgliederversammlungen und Abstimmungen können digital durchgeführt werden.
  2. Digitale Teilnahmen und Abstimmungen sind rechtsgültig.

Archivierung

  1. Protokolle, Kassenunterlagen und Dokumente mindestens 10 Jahre aufbewahren.
  2. Schriftverkehr von Bedeutung mindestens 6 Jahre.
  3. Aufbewahrung digital oder in Papierform.
  4. Nach Ablauf der Fristen erfolgt eine datenschutzkonforme Vernichtung.

Auflösung des Vereins

  1. Auflösung erfordert 4/5-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
  2. Verbindlichkeiten werden beglichen; Restvermögen fällt an eine Organisation mit ähnlichem Zweck, bestimmt durch die Mitgliederversammlung.
  3. Liquidatoren: 1. Vorsitzender und Kassenwart.

Ehrenmitgliedschaft und Ehrungen

  1. Ehrenmitgliedschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
  2. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft, besonderes Engagement, besondere Erfolge und Jugendarbeit.
  3. Vorschläge durch den Vorstand; Entscheidung durch Vorstandsbeschluss.

Datenschutz

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
  2. Verarbeitung nur zur Erfüllung der Vereinszwecke.
  3. Rechte der Mitglieder: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit.
  4. Schutzmaßnahmen zum Datenschutz sind zu treffen.
  5. Vertraulichkeit gilt auch über die Mitgliedschaft hinaus.

Kommunikation und digitale Werkzeuge

  1. Offizielle Kommunikation über digitale Kanäle: E-Mail, Instant-Messaging, vereinsinterne Plattformen, Mitgliederverwaltungstools.
  2. Mitglieder prüfen regelmäßig die genutzten Kanäle.
  3. Der Vorstand verwaltet die digitalen Werkzeuge, prüft die Sicherheit und kündigt Änderungen mindestens 2 Wochen vorher an.
  4. Digitale Verfahren sind analogen gleichwertig, soweit gesetzlich zulässig.

Geschäftsordnung

  1. Der Vorstand erlässt eine Geschäftsordnung zu Arbeitsweise, Zuständigkeiten, Einladungen, Beschlussfassung und interner Kommunikation.
  2. Die Geschäftsordnung darf nicht der Satzung widersprechen.
  3. Änderungen erfordern eine 3/5-Mehrheit des Vorstands.
  4. Die Geschäftsordnung ist den Mitgliedern zugänglich zu machen.

Mitgliedschaft in anderen Organisationen

  1. Der Verein kann Mitglied in anderen Organisationen werden, sofern dies dem Vereinszweck dient.
  2. Über Beitritt oder Austritt entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  3. Der Vorstand bereitet Vorschläge vor.
  4. Die Vertretung in Organisationen obliegt dem Vorstand oder einer von der Mitgliederversammlung bestimmten Person.

Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung des Vereins gegenüber Mitgliedern und Dritten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Mitglieder haften nicht persönlich für Vereinsverbindlichkeiten.
  3. Personen- und Sachschäden bei Vereinsaktivitäten sind durch separate Vereinbarung versichert.
  4. Umfang und Geltungsbereich siehe Anlage „Versicherungsschutz bei Vereinsaktivitäten". Ein Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Rahmen und Umfang tatsächlich abgeschlossener Versicherungsverträge. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Ethik und Verhalten

  1. Mitglieder verpflichten sich zu respektvollem, tolerantem und diskriminierungsfreiem Verhalten.
  2. Diskriminierende Handlungen (Rassismus, Sexismus, Homophobie etc.) werden nicht geduldet.
  3. Verstöße können je nach Schwere durch Ermahnung, Abmahnung, zeitweiligen Ausschluss von Vereinsangeboten oder durch Ausschluss aus dem Verein geahndet werden. Das Verfahren regelt der Vorstand unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Inkrafttreten

  1. Satzung beschlossen am 28.12.2025 in Cuxhaven; tritt an diesem Datum in Kraft.
  2. Rechtliche Wirkung entfaltet sich durch Eintragung ins Vereinsregister.